Allgemeine Auftragsbedingungen des Übersetzungsbüros

PharmaTranslation

1. Geltungsbereich

•  Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen PharmaTranslation und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

•  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für PharmaTranslation nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt werden.

2. Zustandekommen des Vertrags

Erfolgt eine Auftragserteilung aufgrund eines vorher abgegebenen Angebots telefonisch, so muss der Auftrag schriftlich (oder schriftlich elektronisch) bestätigt werden. Eine Erledigung des Auftrags beginnt erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung.

3. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

4. Zeitpunkt der Vertragserfüllung, Verzug

•  Leistungsfristen werden bei Auftragsvergabe vereinbart. Eine Verbindlichkeit von Fristen entsteht nur dann, wenn eine Leistungsfrist zwischen den Parteien ausdrücklich elektronisch schriftlich als fixe Frist vereinbart ist.

•  Ein nicht erheblicher Verzug bei der Erfüllung der Übersetzungsleistung berechtigt den Auftraggeber nicht unmittelbar zum Rücktritt vom Vertrag. Im übrigen ist PharmaTranslation zunächst eine angemessene Frist zur Leistung zu gewähren, wenn diese in Verzug gerät. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag verlangen.

•  Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch PharmaTranslation bis zur Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen verpflichtet, soweit der Kunde die bereits erbrachte Leistung als Erfüllung angenommen hat.

•  PharmaTranslation ist ausdrücklich zu Teilleistungen berechtigt, soweit es dem Kunden zumutbar ist, Teilleistungen entgegen zu nehmen.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

•  Der Auftraggeber hat PharmaTranslation rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Beglaubigung für Behördenzwecke etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber PharmaTranslation einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass PharmaTranslation eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

•  Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber PharmaTranslation bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

•  Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von PharmaTranslation .

•  Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er PharmaTranslation frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

•  PharmaTranslation behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

•  Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

•  Beseitigt PharmaTranslation die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung von PharmaTranslation auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung

•  Eine Haftung von PharmaTranslation - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PharmaTranslation zurückzuführen ist.

•  Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung verursacht worden sind. Zur Verschlüsselung Ihrer Daten und sicheren Versendung per E-mail empfiehlt PharmaTranslation die Verwendung PGP-Software. Zum Schutz vor Viren setzt PharmaTranslation Anti-Virus-Software ein. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

•  Haftet PharmaTranslation für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen PharmaTranslation bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

•  Der Anspruch des Auftraggebers gegen PharmaTranslation auf Ersatz eines verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht bei Personenschäden. Im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

•  Ansprüche des Auftraggebers gegen PharmaTranslation wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

•  Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis

PharmaTranslation verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter

•  PharmaTranslation ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

•  Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat PharmaTranslation dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit verpflichten.

8. Vergütung

•  Die Rechnungen von PharmaTranslation sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum.

•  Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

•  PharmaTranslation hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. PharmaTranslation kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. PharmaTranslation kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

•  Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

•  Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PharmaTranslation. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

•  PharmaTranslation behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Vertragsänderung

Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungswünsche, die nicht von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung umfasst sind, ist PharmaTranslation berechtigt, dem Kunden eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich ein gegebenenfalls vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend.

11. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass PharmaTranslation die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

12. Anwendbares Recht

•  Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

•  Erfüllungsort ist die Niederlassung von PharmaTranslation .

•  Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

•  Die Vertragssprache ist Deutsch.

13. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

14. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.


 
 
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